SIE INVESTIEREN
DIE ÖFFENTLICHE HAND ZAHLT MIT
Wer im Hier und Jetzt schon daran denkt, dass er später mal froh sein wird, wenn sein Bad auch altersgerecht ausgestattet ist, kann ganz schön sparen. Denn der Staat beteiligt sich an der Investition. Wie das geht? Unsere FAQs geben Einblick. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bauherren
Wer kann Fördermittel beantragen?
Jeder Bauherr, ganz unabhängig vom eigenen Alter.
Altersgerechte Bauvorhaben
Welche Arten von Bauvorhaben werden gefördert?
Im Detail kann das variieren – grundsätzlich spielt es aber keine Rolle, ob Sie einen Neubau, Umbau oder eine Teilrenovierung planen. Hauptsache Ihr Projekt sieht altersgerechte Aspekte vor.
Kredite und Zuschüsse
Welche Arten der Förderung kann ich beantragen?
Bei der Förderung von Investitionen in altersgerechte Umbauten bestehen zwei Arten: verbilligte Kredite und direkte Zuschüsse.
KfW und Bundesland bis Kommune
Wer gewährt die Förderung?
An erster Stelle steht staatliche die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sowohl mit vergünstigten Krediten als auch mit Zuschussprogrammen. Darüber hinaus gibt es mitunter auch Förderungen durch das jeweilige Bundesland, den Landkreis oder die Kommune. Unter www.bauforderer.de und www.verbraucherzentrale.de sind Informationen zu finden. Da sich die Förderungen immer wieder ändern, kann das auch Auswirkungen auf Höhe und Verfügbarkeit der Mittel haben.
Bis zu 50.000 Euro
Wie hoch sind die Förderbeträge?
Das vergünstigte Kreditprogramm der KfW mit der Nummer 159 stellt pro Antragsteller bis zu 50.000 Euro mit Konditionen deutlich unter Marktzins bereit. Der aktuelle Zins ist unter www.kfw.de zu finden. Bis zu 6.250 Euro sind indes für Umbaumaßnahmen nach dem KfW-Zuschussprogramm 455-B möglich. Der Zuschuss muss im Gegensatz zum Kredit nicht zurück gezahlt werden.
Ohne Gewähr
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Fördermittel?
Die Gewähr, einen beantragten Zuschuss auch tatsächlich zu erhalten, gibt es nicht. Denn Fördertöpfe können auch ausgeschöpft sein und Programme eingestellt werden.
Kreditinstitute
Wo muss ich den Antrag stellen?
KfW-Mittel werden über die eigenen Hausbank beantragt – neben sämtlichen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben auch die meisten privaten Kreditinstitute Zugriff auf die Programme der KfW. Ein gut informierter Fianzierungsberater wird auch über mögliche regionale Förderprogramme Bescheid wissen.
Belege und Nachweise
Was benötige ich für einen erfolgreichen Antrag?
Im Detail kann das variieren – grundsätzlich aber gilt: Sie selbst, Ihr Architekt oder der Bauträger müssen durch entsprechende Belege nachweisen, dass Sie bei Ihrem Projekt in altersgerechte bzw. barrierereduzierte Ausstattung investiert haben.

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